Aktionsbedingungen

ARTIKEL 0.1 | Aktionsbedingungen: Gratis-Weihnachtspaket

  • Die Aktion startet am Dienstag, 3. Dezember 2024, um 15:00 Uhr, und endet, sobald die Weihnachtspakete ausverkauft sind. Achtung: Der Vorrat ist begrenzt, solange der Vorrat reicht.
  • Bestelle Artikel mit einem Mindestbestellwert von €100 (inklusive MwSt., exklusive Versandkosten und eventueller Rabatte) und erhalte ein GRATIS Stipt-Weihnachtspaket im Wert von €199,95 als Geschenk.
  • Diese Aktion gilt für jeden Einkaufswert von €100. Zum Beispiel: Bei einer Bestellung von €300 erhältst du 3 Weihnachtspakete!
  • Das/die Gratis-Stipt-Weihnachtspaket(e) wird/werden automatisch dem Warenkorb hinzugefügt.
  • Die Aktion für das Gratis Stipt-Weihnachtspaket gilt ausschließlich für den Onlineshop.

1. DEFINITIONEN

1.1         In diesen „Allgemeinen Aktionsbedingungen“ zu den Online-Shop Aktionen gelten die folgenden Definitionen:

  • „SPPS“: Stipt Polish Point Shop B.V., mit Sitz und Geschäftsstelle in Eindhovenseweg-Zuid 57,
    5683 PW Best, eingetragen im niederländischen Handelsregister unter der Registernummer 84448873, auch der Anbieter der Gewinnaktion.
  • „Teilnehmer“: jede natürliche oder juristische Person, die an einer Aktion teilnimmt.
  • „Aktion“: ein von SPPS organisiertes Gewinnspiel.
  • „Allgemeine Aktionsbedingungen“: die vorliegenden Allgemeinen Aktionsbedingungen.
  • „Zusätzliche Aktionsbedingungen“: die Bedingungen, die für eine Aktion zusätzlich zu diesen Allgemeinen Aktionsbedingungen gelten.
  • „Aktionsbedingungen“: die Allgemeinen Aktionsbedingungen und – falls zutreffend – die Zusätzlichen Aktionsbedingungen zusammen.
  • „Aktionszeitraum“: der Zeitraum, in dem eine Aktion läuft, bis zum Zeitpunkt der endgültigen Ziehung.
  • •     ”Versiegeltes Objekt”: ein versiegelbarer Behälter, der mit einem Siegel versehen ist, welches bei der Ziehung gebrochen wird, in den SPPS während des Aktionszeitraums Kopien aller Lieferscheine aller Teilnehmer durch den dafür vorgesehenen Schlitz im versiegelten Deckel einfügt.
    •     “Gewinner”: der Teilnehmer, von dem während der Ziehung nach dem Aktionszeitraum die Kopie des Lieferscheins aus dem versiegelten Objekt gezogen wird und der dadurch einen Preis gewinnt. Mit “Gewinner“ in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausdrücklich der Teilnehmer gemeint, der zum Gewinner geworden ist. Alle Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich auf Teilnehmer beziehen, sind auch ausdrücklich auf den Gewinner anwendbar.
  1. ALLGEMEINES

2.1         Ergänzend zu den Allgemeinen Aktionsbedingungen können Zusätzliche Aktionsbedingungen gelten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Aktionsbedingungen und den Zusätzlichen Aktionsbedingungen sind die Zusätzlichen Aktionsbedingungen maßgebend.

2.2         Mit der Durchführung einer Aktion organisiert SPPS ein Glücksspiel zu Werbezwecken, wie von der niederländischen Glücksspielbehörde festgelegt. SPPS wird zu jeder Zeit in Übereinstimmung mit dem Verhaltenskodex für Glücksspiele zu Werbezwecken 2014 dieser Behörde handeln.

2.3         Sollten Bestimmungen in den Aktionsbedingungen in jeglicher Hinsicht im Widerspruch zu geltenden Gesetzen und Vorschriften stehen und/oder für nichtig erklärt oder durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung aufgehoben werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und in vollem Umfang gültig und wirksam.

2.4         SPPS behält sich jederzeit das Recht vor, die Aktionsbedingungen während der Aktion ohne Vorankündigung zu ändern und/oder die Aktion abzubrechen oder zu ändern, ohne dass SPPS verpflichtet ist, dem Teilnehmer irgendeine Form der Entschädigung zukommen zu lassen.

2.5         Beschwerden über eine von SPPS organisierte Aktion können über die in den Zusätzlichen Aktionsbedingungen genannte E-Mail-Adresse eingereicht werden. Wenn für eine bestimmte Aktion keine Zusätzlichen Aktionsbedingungen gelten oder darin keine E-Mail-Adresse angegeben ist, können Beschwerden über folgende E-Mail-Adresse eingereicht werden: info@stiptpolishpoint.nl.

2.6         Der Teilnehmer muss bei der Einreichung einer Beschwerde im Sinne des vorstehenden Absatzes stets die folgenden Angaben bereitstellen:

  1. den Namen oder die Beschreibung der betreffenden Aktion;
  2. den Lieferschein als Nachweis für die Teilnahme;

III. das Datum der Teilnahme und die Auftragsnummer;

  1. eine klare, begründete Beschreibung der Beschwerde und der gewünschten Lösung. SPPS bemüht sich, innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Beschwerde zu antworten.

2.7         Wenn der Teilnehmer seiner Beschwerde nicht die im vorigen Absatz beschriebenen Informationen beifügt, wird die Beschwerde nicht berücksichtigt.

 

  1. TEILNAHME

3.1         Eine natürliche oder juristische Person ist ein Teilnehmer an einer Aktion, wenn sie während eines Aktionszeitraums eine Bestellung bei SPPS aufgegeben hat. Die bestellten Produkte werden von SPPS auf die übliche Art und Weise einschließlich eines Lieferscheins an den Teilnehmer versandt, der damit auch als Käufer von SPPS auftritt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Stipt Polish Point Shop B.V. gelten in vollem Umfang für den Kaufvertrag zwischen dem Teilnehmer als Käufer wie oben beschrieben und SPPS. Weitere Teilnahmebedingungen sind weiter unten in diesem Artikel aufgeführt.

3.2         Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers, den (mit der Bestellung zugesandten) Lieferschein aufzubewahren. Im Anschluss an die Bestellung des Teilnehmers legt SPPS eine Kopie des beigefügten Lieferscheins in ein versiegeltes Objekt. Die genannte Kopie dient zusammen mit dem Lieferschein, den der Teilnehmer mit der genannten Bestellung erhalten hat, als Nachweis für die Teilnahme an der Aktion. Ohne (vollständigen) Teilnahmenachweis ist der Teilnehmer daher von der Teilnahme ausgeschlossen.

3.3         Der Teilnehmer muss bei der Aufgabe einer Bestellung, wie in diesem Artikel beschrieben, dem Inhalt dieser Aktionsbedingungen zustimmen. Zudem gilt, dass der Teilnehmer bei der Aufgabe seiner Bestellung nicht angeben darf, dass er trotz seiner Bestellung im Aktionszeitraum von der Teilnahme ausgeschlossen werden möchte. Außerdem gilt für den Aktionszeitraum, dass der Teilnehmer den YouTube-Kanal von Stipt Polish Point abonniert haben muss.

3.4         Für die Teilnahme an der Aktion und die Berechtigung zum Gewinn eines Preises ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. SPPS behält sich das Recht vor, das Alter des Teilnehmers zu überprüfen.

3.5         Wenn eine Aktion für Teilnehmer unter 18 Jahren angeboten wird, benötigt SPPS vor der Teilnahme an der Aktion die schriftliche Zustimmung der Eltern oder des Erziehungsberechtigten. Sofern SPPS nicht ausdrücklich im Voraus darauf hingewiesen hat, dass die Teilnahme an einer Aktion für Teilnehmer unter 18 Jahren möglich ist, gelten die vorliegenden Bedingungen, nämlich, dass die Teilnahme an einer Aktion für Teilnehmer unter 18 Jahren nicht möglich ist.

3.6         Die Teilnahme an der Aktion ist für Mitarbeiter von SPPS und alle Personen, die direkt oder indirekt eine organisatorische Rolle bei der Aktion einnehmen, ausgeschlossen.

3.7         Der Teilnehmer versichert, dass alle Informationen, die er während der Aktion zur Verfügung stellt, korrekt, aktuell und vollständig sind.

3.8         Sollte eine der in diesem Artikel aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt sein, wird ein Teilnehmer, der ausschließlich als Käufer bei SPPS fungiert, explizit ausgeschlossen. Die Teilnahmebedingungen sind nachstehend (erneut) unter a) bis k) aufgeführt.

  1. a) Eine Bestellung, die innerhalb des Aktionszeitraums über stiptpolishpointshop.nl oder die physische Verkaufsstelle von SPPS in Best oder eine zugelassene externe Verkaufsstelle von SPPS aufgegeben und bezahlt wurde, wobei im letzteren Fall der Wunsch zur Teilnahme vom Teilnehmer ausdrücklich und schriftlich gegenüber SPPS geäußert worden ist;
  2. b) die Möglichkeit der Vorlage eines Packzettels bei Gewinn eines Preises;
  3. c) die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Stipt Polish Point Shop B.V;
  4. d) die Zustimmung zu den Allgemeinen Aktionsbedingungen des Stipt Polish Point Shop B.V;
  5. e) die Zustimmung zu den Zusätzlichen Aktionsbedingungen des Stipt Polish Point Shop B.V. ist nur dann gültig, wenn diese von SPPS ausdrücklich für eine bestimmte Aktion erklärt wurden;
  6. f) Kein Ausschluss von der Teilnahme auf eigenen Wunsch des Teilnehmers;
  7. g) Aktives Abonnement des YouTube-Kanals von Stipt Polish Point (kostenlos);
  8. h) das Mindestalter des Teilnehmers beträgt 18 Jahre;
  9. i) der Teilnehmer übt keine der unter 3.6 beschriebenen Rollen aus.
  10. die vom Teilnehmer angegebenen Daten wahrheitsgemäß und richtig sind.

3.09 Die Ziehungen werden immer live auf YouTube und/oder anderen Social-Media-Kanälen übertragen und können nicht zu einem späteren Zeitpunkt angesehen werden. Das Datum der Auslosung wird in den Aktionsbedingungen des Spiels erwähnt.

3.10 Für die Teilnahme von Minderjährigen an den Gewinnspielen des Anbieters ist die Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Anbieter kann den Minderjährigen von der Teilnahme ausschließen, wenn die vorgenannte Zustimmung nicht unmittelbar nach dem Kauf schriftlich erteilt wird.

 

  1. BESTIMMUNG UND BEKANNTGABE DER GEWINNER

4.1         Der/die Gewinner einer Aktion wird/werden objektiv und zufällig im Rahmen einer Verlosung ermittelt. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, wird der Gewinner wie in diesem Artikel beschrieben ausgewählt.

4.2         Sofern für die jeweilige Aktion zutreffend, werden die qualifizierenden Verlosungen, die endgültige Verlosung und die Anzahl der Gewinner pro Verlosung deutlich angegeben. Soweit von SPPS nicht ausdrücklich in den Zusätzlichen Aktionsbedingungen anders angegeben, gibt es immer nur einen Aktionszeitraum, gefolgt von einer einzigen Verlosung, die somit auch die letzte Verlosung umfasst.

4.3         Wie in den vorliegenden Aktionsbedingungen erwähnt, werden Kopien der Lieferscheine von Bestellungen, die während des Aktionszeitraums getätigt wurden, von SPPS in einem versiegelten Objekt aufbewahrt.

4.4         Zu Beginn des Aktionszeitraums übermittelt SPPS unmissverständlich das Datum und die Uhrzeit, bis zu der der Aktionszeitraum läuft. Die Lieferscheine der Bestellungen, die bis zu der genannten Uhrzeit an dem genannten Datum getätigt wurden, werden dem versiegelten Objekt beigefügt. Nach Ablauf der genannten Zeit wird die Live-Verlosung einige Stunden bis zu einigen Tagen danach stattfinden. Dieses Datum wird von SPPS im Voraus bekannt gegeben.

4.5         Die Verlosungen werden immer live auf dem YouTube-Kanal von Stipt Polish Point übertragen. Datum und Uhrzeit der Verlosung werden zu Beginn eines Aktionszeitraums über die Kommunikationskanäle (YouTube, Facebook, Instagram, Website) und in den Zusätzlichen Aktionsbedingungen bekannt gegeben, falls letztere gelten.

4.6         Während der Live-Verlosung wird das Siegel des Objekts geöffnet. Nach dem Öffnen des Siegels wird der Gewinner der Aktion bekannt gegeben. Dazu nimmt SPPS den Lieferschein des zuvor versiegelten Objekts auf neutrale und unparteiische Weise heraus. Der Teilnehmer, der auf dem genannten Lieferschein aufgeführt ist, ist der Gewinner der jeweiligen Aktion. Sofern von SPPS nicht ausdrücklich anders angegeben, gibt es zu jeder Zeit ausschließlich einen Gewinner einer Aktion.

4.7         Werden durch eine oder mehrere Qualifikationsverlosungen oder auf andere Weise mehrere Lieferscheine gezogen, aus denen schließlich in der endgültigen Verlosung ein Gewinner aus den qualifizierten Gewinnern ausgewählt wird, so erfolgt dies auf genau die gleiche Weise wie in diesem Artikel beschrieben, wobei immer der zuletzt gezogene Lieferschein der endgültige Gewinner sein wird.

4.8         Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für die Kontrolle über die sozialen Netzwerke von SPPS, wobei SPPS durchaus annehmen darf, dass der Teilnehmer den Zeitpunkt der Live-Verlosung kennt. Nach Bekanntgabe des Gewinners während der Live-Verlosung wird dieser nämlich von SPPS während dieser Live-Übertragung direkt telefonisch kontaktiert, wobei SPPS aufgrund der vorstehenden Ausführungen davon ausgeht, dass der Gewinner telefonisch erreichbar ist. Aufgrund des Vorgenannten wird SPPS den Gewinner einmal anrufen und, im Falle einer nicht erfolgten Antwort (Voicemail), maximal zwei weitere Male nach dem vorgenannten ersten Anruf versuchen, den Gewinner telefonisch zu erreichen. Bleibt der Gewinner nach insgesamt drei Anrufen unerreichbar, zieht SPPS bei der Live-Verlosung blind einen neuen Lieferschein aus dem zuvor versiegelten Objekt. Der hier beschriebene Vorgang wird wiederholt, bis SPPS während der Live-Verlosung telefonischen Kontakt mit dem gewinnenden Teilnehmer hergestellt hat. Alle vorherigen Gewinner, die wie in diesem Artikel beschrieben nicht erreichbar waren, haben keinen Anspruch auf die Aktion. Sie haben weder Anspruch auf den Preis noch auf irgendeine Form der Rückerstattung oder Entschädigung.

4.9         Wird der Gewinner einer Aktion nach einer anderen als der in diesen Bedingungen beschriebenen Methode ausgewählt, so wird die Auswahlmethode abweichend davon in den Zusätzlichen Aktionsbedingungen festgelegt.

4.10 SPPS behält sich das Recht vor, die Videoaufzeichnung der Live-Ziehung nicht öffentlich auf dem YouTube-Kanal zu machen. Das bedeutet, dass die Live-Übertragung nur zum Zeitpunkt der Ausstrahlung zu sehen ist und nachträglich nicht zur Wiederholung oder Veröffentlichung auf dem YouTube-Kanal von SPPS verfügbar sein wird. SPPS hat das ausschließliche Recht zu bestimmen, ob die Videoaufzeichnung der Live-Ziehung auf dem YouTube-Kanal veröffentlicht wird oder nicht. Die Teilnehmer der Aktion stimmen zu, dass die Live-Ziehung nur während der Ausstrahlung zu sehen sein wird und dass sie keinen Anspruch auf die Videoaufzeichnung im Nachhinein haben, falls diese nicht auf dem YouTube-Kanal von SPPS veröffentlicht wird.

 

  1. PREISE

5.1         Bei jeder Aktion wird angegeben, wie viele und welche Preise gewonnen werden können und wie hoch der Wert des Preises/der Preise ist, sofern SPPS dies beschließt.

5.2         Wenn die Verfügbarkeit eines Preises durch höhere Gewalt oder unvorhergesehene Umstände beeinträchtigt wird, wird SPPS sich bemühen, dem Gewinner nach eigenem Ermessen einen alternativen Preis anzubieten. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass ein angemessener Ersatzpreis zur Verfügung stehen wird oder dass er dem ursprünglichen Preis gleichwertig sein wird. In diesem Fall hat der Gewinner keinen Anspruch auf irgendeine Art von Entschädigung oder Schadenersatz, weil er den ursprünglichen Preis nicht erhalten hat. Fälle höherer Gewalt und unvorhergesehener Umstände umfassen Situationen, die außerhalb der Kontrolle von SPPS liegen, wie extreme Wetterbedingungen, Epidemien oder Pandemien, Sicherheitsprobleme, Arbeitsstreiks und Probleme oder Missverständnisse mit Lieferanten.

5.3         Ein erworbener Preis ist persönlich, kann nicht gegen Bargeld oder etwas anderes eingelöst und nicht übertragen werden, es sei denn, die Zusätzlichen Aktionsbedingungen legen ausdrücklich etwas anderes fest.

5.4         Im Falle der Ablehnung oder Nichtannahme eines Preises wird SPPS sich bemühen, den Preis dennoch an einen anderen Gewinner zu überreichen, soweit dies durchführbar ist, ehe entschieden wird, dass der Preis nicht mehr vergeben werden kann.

5.5         Handelt es sich bei einem Preis um einen Gutschein, so ist der Gewinner zum Einlösen des Gutscheins innerhalb eines Jahres nach dessen Ausstellung verpflichtet, es sei denn, auf dem Gutschein ist eine andere Frist angegeben. Ein Gutschein kann, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht mit anderen laufenden (Rabatt-)Aktionen kombiniert werden.

5.6         Auf Verlangen von SPPS muss sich der Gewinner ausweisen, um die Vergabe oder den Erhalt des Preises zu erleichtern.

 

  1. WERBE- UND PR-AKTIONEN

6.1         Durch die Teilnahme an der Aktion erteilt der Teilnehmer SPPS die Erlaubnis, seinen/ihren Wohnort, sein/ihr Bundesland, das eingereichte Material und/oder seine/ihre Antwort zu veröffentlichen, beispielsweise auf der Website von SPPS und in den sozialen Medien.

6.2         Auf Anfrage von SPPS wird der Gewinner bei angemessenen und damit verbundenen Werbeaktivitäten zu Werbezwecken im Zusammenhang mit der Aktion kooperieren, ohne dass eine (finanzielle) Vergütung fällig wird.

 

  1. AUFNAHMEN

7.1         Falls im Rahmen der Aktion audiovisuelle Aufnahmen gemacht werden (z. B. während der Anwesenheit bei einer Qualifikationsverlosung, der endgültigen Verlosung oder der Preisverleihung), räumt der Teilnehmer SPPS hiermit bedingungslos, unbefristet und unwiderruflich das Recht und die Erlaubnis ein, die Aufnahmen, in denen der Teilnehmer in diesem Zusammenhang auftritt, ganz oder teilweise und in bearbeiteter oder nicht bearbeiteter Form über ein beliebiges Medium zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder auf andere Weise zu verwerten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Websites und soziale Medien. Schlussendlich erklärt der Gewinner ausdrücklich, dass er mit der Art und Weise, wie sich Stipt online präsentiert, vertraut ist, was logischerweise durch die Tatsache belegt wird, dass der Gewinner die Aktion verfolgt hat.

7.2         Aus mündlichen Aussagen, Versprechungen, Werbeerklärungen von SPPS und/oder anderen Erklärungen, die logischerweise mit diesen gleichzusetzen sind, seitens SPPS oder des Teilnehmers können in keiner Weise Rechte abgeleitet werden, und sie sind daher in keiner Weise für die Parteien verbindlich. Ungeachtet der gesetzlichen Pflicht von SPPS, die Aktionsbedingungen korrekt bereitzustellen, obliegt es dem Teilnehmer, sich selbst über die Aktionsbedingungen im Klaren zu sein und sie zu akzeptieren, bevor er mit dem Erwerb von Produkten bei SPPS beginnt. Sollte es also zu Zweifeln und/oder Diskussionen zwischen den Parteien über die Aktionsbedingungen kommen, sind die in den Aktionsbedingungen festgelegten Bestimmungen jederzeit maßgebend.

7.3         Mit der Zustimmung dieser Allgemeinen Aktionsbedingungen erklärt der Gewinner, dass er keine Ansprüche gegen Stipt geltend machen wird und keine (Rechts-)Schritte gegen Stipt einleiten wird, die sich aus und/oder im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des von Stipt erstellten Videos wie oben beschrieben ergeben.

 

  1. DATENSCHUTZ

8.1         SPPS behandelt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer mit Sorgfalt und handelt in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch SPPS erfolgt in Übereinstimmung mit den in der Datenschutzerklärung von SPPS dargelegten Bestimmungen.

8.2         Die vom Teilnehmer im Rahmen der Aktion zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden von SPPS ausschließlich für die Organisation und Durchführung der Aktion verwendet. Falls erforderlich, kann SPPS die personenbezogenen Daten des Teilnehmers an Dritte weitergeben, die an der Durchführung der Aktion beteiligt sind, beispielsweise an die Partei, die für die Bereitstellung, Vergabe und/oder Versendung des Preises verantwortlich ist. Eine derartige Weitergabe an Dritte erfolgt in Übereinstimmung mit allen relevanten Datenschutzbestimmungen.

8.3         Falls bei der Aktion mehrere Anbieter auftreten und die Bereitstellung der Daten auch an Dritte erfolgt, wird dies dennoch in den Zusätzlichen Aktionsbedingungen berücksichtigt.

8.4 Beide Parteien tun alles, um im Falle von höherer Gewalt die Folgen so gering wie möglich zu halten.

 

  1. HAFTUNG

9.1         Sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens SPPS vorliegt, kann SPPS nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus der Aktion ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden, die aus folgenden Gründen entstehen:

  1. Jegliche Druckfehler oder offensichtliche Irrtümer;
  2. Technische Störungen, Defekte oder Verzögerungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Aktion;

III. Die (zwischenzeitliche) Änderung oder Beendigung der Aktion;

  1. Verschulden Dritter, einschließlich Post- oder Lieferunternehmen und Transportunternehmen;
  2. Defekte an einem Preis;
  3. Schäden, die durch die Verwendung eines Preises entstehen;

VII. Unvermögen des Gewinners, den Preis zu nutzen.

9.2         SSPS übernimmt keine Garantie für einen Preis.

9.3         Handelt es sich bei dem Preis nicht um einen Geldwert, sondern um einen Sachpreis, wie ein Produkt oder einen Geschenkgutschein, so erfolgt die Nutzung des Preises auf alleiniges Risiko des Gewinners. Die Bereitstellung eines Sachpreises kann seitens SPPS im Namen einer dritten Partei erfolgen. SPPS trägt keine Verantwortung für die angemessene Lieferung oder Funktionalität des Produkts oder der Dienstleistung, die von einem Dritten bereitgestellt wird. Es liegt in der Verantwortung des Empfängers, sich mit den Bestimmungen des Dritten oder des Herstellers des Sachpreises vertraut zu machen. Bei Fragen, Beschwerden oder Streitigkeiten in Bezug auf die (Leistung des) betreffenden Preises sollte sich der Empfänger an den Dritten wenden.

9.4 SPPS ist berechtigt, bei nicht fristgerechter Zahlung vom Vertrag zurückzutreten oder weitere Lieferungen einzustellen.

 

  1. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

10.1       Im Falle eines Widerspruchs zwischen mündlichen Erklärungen, Versprechungen, Werbeerklärungen seitens SPPS und/oder anderen Erklärungen, die logischerweise mit diesen Bedingungen gleichgesetzt werden sollten, haben die Bestimmungen dieser Bedingungen Vorrang.

10.2       Für den Fall, dass SPPS einen begründeten Verdacht auf (Identitäts-)Betrug, Täuschung oder unrechtmäßige Teilnahme sieht, oder falls der Teilnehmer nach Ansicht von SPPS gegen die Teilnahmebedingungen der Aktion verstößt, der Aktion oder dem Ruf von SPPS Schaden zufügt, behält sich SPPS jederzeit das Recht vor, den Teilnehmer unverzüglich von der weiteren Teilnahme auszuschließen, ohne dass eine Verpflichtung zur Benachrichtigung, Erstattung oder Entschädigung entsteht.

10.3       Diese Allgemeinen Aktionsbedingungen gelten nicht für (Werbe-)Initiativen, die unter der Verantwortung von Werbetreibenden, Sponsoren oder anderen externen Parteien (einschließlich Produktionsfirmen) organisiert werden.

10.4      In Situationen, die nicht durch diese Allgemeinen Aktionsbedingungen abgedeckt sind, trifft SPPS eine Entscheidung unter Berücksichtigung der gerechten Interessen des/der Teilnehmer(s).

10.5       Fragen, Anmerkungen oder Beschwerden zu einer Aktion können über die in den Zusätzlichen Aktionsbedingungen angegebenen Kontaktdaten eingereicht werden. Wenn für eine bestimmte Aktion keine spezifischen Aktionsbedingungen aufgestellt wurden oder keine Kontaktdaten darin angegeben sind, können Fragen, Anmerkungen oder Beschwerden an die Kundendienstabteilung von SPPS, in 5683 PW Best an der Adresse Eindhovenseweg-Zuid 57 oder per E-Mail an info@stiptpolishpoint.nl eingereicht werden.

10.6       SPPS hält alle Anforderungen des Glücksspielgesetzes und des Glücksspielsteuergesetzes ein und prüft stets vor dem Start einer neuen Aktion, ob dies (noch) der Fall ist.

10.7       SPPS ist berechtigt, die für die Teilnahme geltenden Bestimmungen in diesen Allgemeinen Aktionsbedingungen und Zusätzlichen Aktionsbedingungen einseitig zu ändern. Solche Änderungen werden den Teilnehmern rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten bekannt gegeben und gelten auch für bereits bestehende Teilnahmen.

10.8       Änderungen werden über den Medienkanal, über den der Teilnehmer teilgenommen hat, mittels der Online-Kommunikationskanäle, über die SPPS die Teilnehmer in Kenntnis setzt, und/oder über den in den Zusätzlichen Aktionsbedingungen beschriebenen Kanal bekannt gegeben.

10.9       Teilnehmer, die mit einer Änderung nicht einverstanden sind, können ihre Teilnahme zu dem Datum, an dem die Änderung in Kraft tritt, beenden oder auflösen, sofern sich die Änderung auf ihre Teilnahme bezieht. Eine solche Beendigung muss vor dem Datum des Inkrafttretens der Änderung bei SPPS eingehen.

10.10    Beginn, Dauer und Enddatum der Aktion werden von SPPS zum Zeitpunkt der Aktion über den Kanal, an dem der Teilnehmer teilnimmt, oder die anderen Social-Media-Kanäle bekannt gegeben. Der Teilnehmer ist selbst für die Kenntnisnahme der Dauer und der Fristen verantwortlich. Mit der Zustimmung zu diesen Aktionsbedingungen stellt der Teilnehmer SPPS von jeglicher Haftung frei, falls der Teilnehmer von der Aktion ausgeschlossen wird.

10.11    SPPS behält sich das Recht vor, die Dauer der Aktion anzupassen oder die Aktion abzubrechen, wenn die Umstände dies erfordern, und wird dies in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Aktionsbedingungen bekannt geben.

10.12  Das niederländische Recht findet Anwendung auf alle Streitigkeiten, die sich auf die Teilnahme an einer Aktion oder auf die Bestimmungen der Aktionsbedingungen beziehen. Ausschließlich das Gericht in Eindhoven ist zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Aktion und/oder den Aktionsbedingungen ergeben.

10.13 Der Käufer stellt SPPS von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Produkte, Dienstleistungen und/oder Arbeiten von SPPS frei.

10.14 SPPS behält sich das Recht vor, neben den laufenden Aktionen neue Aktionen anzubieten, ohne dass dadurch die laufenden Aktionen geändert werden. Diese neuen Aktionen werden über die üblichen Kommunikationskanäle von SPPS angekündigt, einschließlich der Website, sozialen Medien und E-Mail. Teilnehmer, die an neuen Aktionen teilnehmen möchten, sind verpflichtet, die entsprechenden Aktionsbedingungen zu konsultieren und die festgelegten Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen. Es steht SPPS frei, für neue Aktionen zusätzliche Aktionsbedingungen aufzustellen, die neben den allgemeinen Aktionsbedingungen gelten.

ARTIKEL 11. | GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE

  1. SPPS behält sich alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Design- und Modellrecht usw.) an Produkten, Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Datenträgern oder anderen Informationen, Angeboten, Abbildungen, Modellen usw. vor, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
  2. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die genannten geistigen Eigentumsrechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SPPS zu kopieren, darzustellen und/oder Dritten zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen (oder kopieren zu lassen).